Die Verbraucherzentrale warnt Sparer mit hochverzinsten alten Sparverträgen, die vornehmlich mit den Sparkassen abgeschlossen worden sind, vor einer zum Ende des Jahres am 31.12.2020 ablaufenden Verjährung.
Die Verbraucherzentrale warnt Sparer mit hochverzinsten alten Sparverträgen, die vornehmlich mit den Sparkassen abgeschlossen worden sind, vor einer zum Ende des Jahres am 31.12.2020 ablaufenden Verjährung.
In einem wegweisenden Urteil hat der Europäische Gerichtshofdie Rechte von Darlehensnehmern und Verbrauchern gestärkt.
Das Oberlandesgericht Hamm hat in einer Entscheidung vom 4.12.2019 zum Az. 19 U 27/18 festgestellt, dass die Beanspruchung von Bearbeitungsentgelten und Bearbeitungsgebühren für Treuhandaufträge zur Ablösung bestehender Kundendarlehen, den Verbraucher entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen und eine entsprechende Regelung i. S. d. § 307 Abs. 2, Nr. 1, Abs. 1 S. 1 BGB daher unwirksam ist.
Bundesweit sind aktuell über 280.000 Sparverträge wegen der Niedrigzinsphase durch Banken und vornehmlich durch die Sparkassen gekündigt worden.
Hierzu ist auf jeden Fall anzuraten, den Widerspruch gegen die Kündigungen auszusprechen und sich anwaltlich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen.
Der Bundesgerichtshof hat in einer vom 5.6.2018 datierenden Entscheidungen zum Aktenzeichen XI ZR 790/16 entschieden, dass sog. Zinscapprämien in Verbraucherdarlehensverträgen unwirksam sind, weil sie mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelungen von denen abgewichen wird, nicht zu vereinbaren sind (§ §07 Abs. 2 Nr. 1 BGB) und die Darlehensnehmer entgegen der Grundsätze von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Dies begründet der BGH mit den Grundsätzen, mit denen er die Unwirksamkeit von AGB über die Vereinbarung von Bearbeitungsentgelten und Bearbeitungsgebühren begründet hat.
Im März und April 2018 haben fünf Leasing-Vertriebsfirmen der Container Investmentfirma P & R aus München Insolvenz beantragt. Betroffen von der Insolvenz sind c.a. 54.000 geschädigte Kapitalanleger, die in folgende Container-Leasing- und Vertriebsfirmen der Investmentgesellschaft P&R in Container investiert haben:
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