Döttelbeck Dr. Wemhöner & Partner

Ihre Rechtsanwalts- und Steuerberaterkanzlei für alle Bereiche des Zivil-, Straf-, Steuer- und Öffentlichen Rechts

Arbeitsrecht

Bank - und Kapitalmarktrecht

Bau- und Architektenrecht

Erbrecht

Familienrecht

Gesellschaftsrecht

Handelsrecht

Immobilienrecht

Mediation

Medizinrecht

Mietrecht

Restrukturierung und Sanierung

Steuerrecht

Strafrecht

Verkehrsrecht

Versicherungsrecht

Vertragsrecht

Wirtschaftsrecht und Compliance

Arbeitsrecht

Bank - und Kapitalmarktrecht

Bau- und Architektenrecht

Erbrecht

Familienrecht

Gesellschaftsrecht

Handelsrecht

Immobilienrecht

Mediation

Medizinrecht

Mietrecht

Restrukturierung und Sanierung

Steuerrecht

Strafrecht

Verkehrsrecht

Versicherungsrecht

Vertragsrecht

Wirtschaftsrecht und Compliance

Arbeitsrecht

Wir beraten insbesondere Arbeitgeber aber auch Arbeitnehmer und Auszubildende in allen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts.

Beginnend mit der Entwicklung und Prüfung des für Sie passenden oder Ihnen durch Ihren Vertragspartner angebotenen Arbeitsvertrages in seinen unterschiedlichen Gestaltungsformen, begleiten wir Sie in allen Phasen des Arbeitsverhältnisses.

Wir stehen Ihnen bei Vertragsänderungen und -ergänzungen zur Seite und unterstützen Sie außergerichtlich und vor dem Arbeitsgericht bei jeder Art von Vertragsstörungen und personellen Maßnahmen bis hin zur Beendigung der Zusammenarbeit durch ordentliche oder außerordentliche Kündigung, Aufhebungs- oder Abwicklungsvereinbarung oder gerichtlichen Vergleich.

Auch in Fragen des Betriebsverfassungsrechts, der Personalvertretung oder der Mitbestimmung finden Sie in uns einen kompetenten Ansprechpartner.
Die Beratung und Vertretung von Vorstandsmitgliedern und Geschäftsführern mit ihren ganz besonderen dienstvertraglichen Facetten runden unser Portfolio ab.

Unsere Leistungen im Arbeitsrecht umfassen insbesondere:

  • Arbeitsvertragsgestaltung, Prüfung und Anpassung an geänderte
  • Rahmenbedingungen und die aktuelle Rechtsprechung
  • Abmahnungen
  • Aufhebungs- und Abwicklungsverträge
  • Abfindungsregelungen
  • Arbeitszeugniserstellung und -prüfung
  • Arbeitsschutz
  • Arbeitnehmerhaftung
  • Arbeitsrecht in der Insolvenz
  • Befristung von Arbeitsverträgen
  • Betriebliche Restrukturierungen
  • Betriebsübergang
  • Betriebsverfassungsrecht
  • Elternzeit
  • Eingruppierung
  • Entgeltfortzahlung
  • Freistellungen
  • Gleichbehandlung / Antidiskriminierung
  • Interessenausgleich 
  • Kündigungen ordentliche und außerordentliche
  • Kündigungsschutz
  • Lohnpfändungen
  • Mehrarbeit
  • Mediationsverfahren
  • Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Arbeitsgerichte
  • Sozialplan
  • Schwerbehinderung im Arbeitsalltag
  • Tarifrecht
  • Teilzeitarbeit
  • Urlaubsrecht
  • Vertretung vor den Arbeitsgerichten
  • Vergütungsbestandteile

In Fragen des Arbeitsrechts beraten und vertreten Sie:

Rechtsanwalt Colin Rapp (Fachanwalt für Arbeitsrecht)
Rechtsanwalt und Mediator Matthias Reckmann


Rechtsanwalt Detlef Wagner (Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht)

Bank- und Kapitalmarktrecht

Ein wesentlicher Kompetenzbereich der Kanzlei ist seit über 20 Jahren die Betreuung bankrechtlicher und kapitalmarktrechtlicher Mandate durch ein Team von
Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht. Als mittelständische Kanzlei beraten und vertreten wir Unternehmen sowie deren Inhaber und Leitungsorgane, Selbständige, Freiberufler und Privatpersonen in allen Fragen des Bankrechts und des Kapitalmarktrechts. Hierzu gehören alle Bereiche der Vertragsverhältnisse zwischen Bank und Kunde, insbesondere des Darlehens- und Immobiliarrechts, der zwangsweisen Verwertung von Sicherheiten, der bankrechtlichen Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung, aber auch Fragen bankrechtlicher Entgelte und des Zahlungsverkehrs sowie des Bankaufsichtsrechts.

Wir begleiten Sie in allen rechtlichen Bereichen der Sanierung und Restrukturierung sowie der aktiven und passiven Prozessführung in allen bankrechtlichen Fragestellungen.

Ein weiterer Kompetenzbereich ist die sowohl beratende als auch forensische Tätigkeit im Zusammenhang mit dem Handel von Wertpapieren, Aktien, Fondsbeteiligungen sowie dem Einsatz von Finanzinstrumenten (bspw. Swaps) zur Finanzierung privater und unternehmerischer Investitionen. Unsere Kompetenz erstreckt sich dabei auf alle Fragen des Handels mit Kapitalanlagen und damit zusammenhängender Ansprüche aus Kapitalanlagehaftung.

In Fragen des Bank- und Kapitalmarktrechts beraten und vertreten Sie
Rechtsanwalt André Döttelbeck (Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht) 

Rechtsanwalt Detlef Wagner (Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht)

Bau- und Architektenrecht

Jedes Bauvorhaben ist eine große Herausforderung für alle Baubeteiligten, gleich ob Architekt, Auftraggeber, Bauherr, Bauträger oder Werkunternehmer. Die Komplexität der zu koordinierenden Gewerke birgt Risiken, die während Realisierung oder nach Abschluss des Bauvorhabens zu Tage treten können. Baumängel, Bauschäden, Bauverzug, Mehrkosten und Vergütung – kaum ein Bauvorhaben kann realisiert werden, ohne dass hierüber diskutiert wird.

Im Bereich des Bau- und Architektenrechts sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner. Unsere Expertise liegt in der vorgerichtlichen und der gerichtlichen Vertretung von Architekten, Auftraggebern, Bauherren, Bauträgern und Werkunternehmern.

Unsere Leistungen im Bau- und Architektenrecht umfassen insbesondere:

  • Architektenhonorar
  • Ausführungsmängel
  • Baumängel
  • Bauschäden
  • Bauträgerverträge
  • Bauverträge
  • Gewährleistung
  • Forderungseinzug
  • Werklohn
  • Gewährleistung
  • HOAI
  • Mangelbeseitigung
  • Planungsmängel
  • Schadensersatz
  • Überwachungsmängel
  • VOB/B
  • Vergütung (Durchsetzung
    / Abwehr)
  • Vertragsgestaltung

In Fragen des Bau- und Architektenrechts beraten und vertreten Sie

Rechtsanwalt Andreas Rüter (Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht)

Erbrecht

Wir beraten und vertreten Sie mit großer Erfahrung im Bereich des Erbrechts, dessen wirtschaftliche Bedeutung ständig wächst. Nicht nur die Anzahl, auch der Umfang von Erbschaften wächst stetig. Als Folge nehmen auch die Streitigkeiten rund um Erbfolge, Testament und Erbschaftsteuer zu. Umso wichtiger ist es, rechtzeitig die Vermögensnachfolge entsprechend Ihres Willens und Ihrer individuellen Bedürfnisse zu planen und zu regeln, sei es durch Schenkung zu Lebzeiten, Testament oder Erbvertrag. Von einer sinnvollen, ausgewogenen Gestaltung hängt nicht selten das Schicksal von Familien und Unternehmen ab. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Vorstellungen rechtssicher umzusetzen und möglichst auch nach Ihrem Tod durch klare Regelungen Frieden zu
stiften.

Sollte es Unsicherheit oder Streit bezogen auch dem Umfang Ihres Erbes oder Ihres Pflichtteils geben, beraten und vertreten wir Sie auch in diesen Fragen gern. Wir setzen Ihre Ansprüche außergerichtlich und gerichtlich durch und nehmen hierbei auf familiäre Beziehungen Rücksicht, solange dieses möglich ist.

In Fragen des Erbrechts beraten und vertreten Sie
Rechtsanwalt André Döttelbeck (Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht) 

Rechtsanwältin Dr. Gabriele Wemhöner (Fachanwältin für Medizinrecht, Fachanwältin für Versicherungsrecht)

Familienrecht

Im Bereich des Ehe- und Familienrechts stehen wir Ihnen bei allen Problemen im Zusammenhang mit ehelichen und nichtehelichen Lebensgemeinschaften sowie eingetragenen Lebenspartnerschaften zur Seite. 


Unsere anwaltliche Beratung im Familienrecht beginnt bereits mit den Fragen, was vor einer Eheschließung zu bedenken ist und welche gesetzlichen Rechte und Pflichten während einer Ehe bestehen. Bereits zu diesem Zeitpunkt kann ein auf Ihre persönlichen Bedürfnisse abgestimmter Ehevertrag zukünftige Auseinandersetzungen über das Vermögen oder den Unterhalt vermeiden. Auch für Paare in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gibt es viele Gründe, die Fragen einer zukünftigen Auflösung der Lebensgemeinschaft durch Trennung oder Tod einer vertraglichen Regelung zuzuführen.

Von besonderer Bedeutung sind sodann die mit einer Trennung oder Ehescheidung einhergehenden Probleme, die in der Regel eine Beratung und Vertretung durch einen Fachanwalt für Familienrecht erfordern, insbesondere in den Bereichen Scheidungsrecht, Güterrecht, Unterhaltsrecht, Sorgerecht und Umgangsrecht.

Diese oft weitreichenden Problemfelder können durch einvernehmliche Regelungen schonend für alle Beteiligten gelöst oder in gerichtlichen Verfahren einer Entscheidung durch das Gericht zugeführt werden. Sofern eine gütliche, Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Interessen entsprechende Einigung nicht möglich sein sollte, werden wir Ihre Interessen jedoch mit der gebotenen Härte und Entschlossenheit auch gerichtlich durchsetzen.

Aktuell sind u.a. drei Fachanwälte für Familienrecht in unserer Kanzlei tätig. Sie arbeiten eng zusammen und es findet ein kontinuierlicher Wissenstransfer statt. Dabei ist der häufige Besuch von Fortbildungsveranstaltungen und fachlichen Seminaren eine 

Selbstverständlichkeit.


In Fragen des Ehe- und Familienrechts beraten und vertreten Sie

 

Rechtsanwalt Dr. Burkhard Kipp (Fachanwalt für Familienrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht)
Rechtsanwältin Anke Richter (Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Strafrecht, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

Gesellschaftsrecht

Unsere Beratung im Gesellschaftsrecht setzt sehr früh an. Wir ermitteln zunächst genau, welche wirtschaftlichen oder sonstigen Ziele Sie erreichen wollen. Entsprechend begleiten wir Sie fachkundig von der Gründung, die bei der Rechtsformwahl und der rechtssicheren, optimierten Formulierung von Gesellschaftsverträgen anfängt, über Maßnahmen der Umstrukturierung bis hin zur Auflösung und Beendigung von Personen- oder Kapitalgesellschaften. Hierzu gehören auch die Beratung und Vertretung bei Unternehmensnachfolge sowie Unternehmenskäufen, -verkäufen und –zusammenschlüssen.

Da - wie im Privaten – Streitigkeiten manchmal zum Leben dazugehören, beraten und vertreten wir Gesellschafter auch bei Streitigkeiten innerhalb von Gesellschaften. Wir bereiten Gesellschafterversammlungen vor, formulieren Beschlüsse und nehmen die Versammlungen für Sie oder mit Ihnen zusammen wahr. Sofern eine gütliche, Ihren Interessen entsprechende Einigung nicht möglich sein sollte, vertreten wir Sie bei der konsequenten Durchsetzung Ihrer Rechte.

Vorständen, Aufsichtsräten und Geschäftsführern helfen wir bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen und vertraglichen Pflichten, auch zur Vermeidung von Haftungsrisiken.


Für uns ist es selbstverständlich, unsere Leistungen auch unter Berücksichtigung steuerlicher Aspekte zu erbringen. Deshalb schätzen wir eine enge Zusammenarbeit mit vorhandenen steuerlichen Beratern, die zur Beurteilung der wirtschaftlichen Folgen unerlässlich ist. Im Bedarfsfalle bieten wir aber auch unsere eigene steuerliche Expertise

 

In Fragen des Gesellschaftsrechts beraten und vertreten Sie

Rechtsanwalt André Döttelbeck (Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht)
Rechtsanwalt Andreas Rüter (Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht)

Handelsrecht

Wir beraten und vertreten Sie mit großer Erfahrung im gesamten Handelsrecht. Zu unserem Leistungsportfolio zählen die Überprüfung und Erstellung von Liefer-, Vertriebs- und Franchiseverträgen sowie aller sonstigen vertraglichen Regelungen, die für Unternehmen bedeutsam sind. Hierzu gehört auch die Überprüfung und Gestaltung allgemeiner Geschäftsbedingungen.

Wir sichern Ihre Lieferbeziehungen rechtlich ab, sei es im B2B oder B2C Bereich. Dazu gehören auch Fragen des Fernabsatzes, etwa bei der Gestaltung
von Internetshops.

Bei Bedarf schulen wir Sie und/oder Ihr Personal und installieren gemeinsam mit Ihnen ein sinnvolles Vertragsmanagement.

In Fragen des Bau- und Architektenrechts beraten und vertreten Sie

Rechtsanwalt André Döttelbeck (Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht) 

Rechtsanwalt Andreas Rüter (Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht)

Immobilienrecht

Die eigene private oder gewerbliche Immobile stellt immer einen wesentlichen Kern unseres Lebens dar. Sie ist Heim, Sitz des Unternehmens oder wesentlicher Teil des Vermögens und der Altersvorsorge.

Entsprechend dieser überragenden Bedeutung beraten wir kommunale und private Wohnungsunternehmen, Gewerbetreibende und Privatpersonen. Wir sichern Ihre Investitionen ab, indem wir den Bedarf ermitteln und für sinnvolle vertragliche Regelungen sorgen. Hierzu gehört die umfassende Betreuung von Immobilienprojekten bei der Planung, der Finanzierung, der Umsetzung und der Nutzung. Bei gewerblichen Immobilien erstellen wir mit Ihnen tragfähige Miet- und/oder Leasingmodelle. 

 

In Fragen des Immobilienrechts beraten Sie

Rechtsanwalt André Döttelbeck (Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht) 

Mediation

Wir begleiten Sie als Parteivertreter in einem Mediationsverfahren oder Herr Rechtsanwalt Matthias Reckmann führt die Konfliktparteien als ausgebildeter Mediator gem. § 5 Abs. 1 MediationsG i.V.m. § 7 a BORA unabhängig und neutral durch ein solches Verfahren.

Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mithilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben (§1 Abs. 1 MediationsG).

In einem Mediationsverfahren können Sie Konflikte

  • in kurzer Zeit
  • in einem vertraulichen Umfeld unter Ausschluss der Öffentlichkeit und damit diskret
  • durch Ihre unmittelbare Einflussnahme auf die Lösungsfindung
  • selber lösen

und vermeiden so oftmals kosten- und zeitaufwendige Gerichtsverfahren.

Durch eine einvernehmliche und interessenorientierte Lösung des Konfliktes gelingt es den Parteien oftmals, einen von allen Seiten getragenen echten und passgenauen Konsens zu erzielen, was in der Regel eine unbeschwerte Fortsetzung der Vertrags- oder Geschäftsbeziehungen ermöglicht.

Bitte sprechen Sie uns zu den Details und Möglichkeiten eines Mediationsverfahrens gerne an.


In allen Fragen der Mediation berät und vertritt Sie

Rechtsanwalt und Mediator Matthias Reckmann

Medizinrecht

Das Medizinrecht weist zahlreiche Facetten auf. Es umfasst das zivil- und strafrechtliche Arzthaftungsrecht, das komplette Vertragsarztrecht inkl. des Berufs- und Vergütungsrechts der Heilberufe, das Krankenhaus-, Arzneimittel- und Apothekenrecht sowie das Kranken- und Pflegeversicherungsrecht. Aufgrund der
Komplexität dieses Gebietes haben wir uns auf einzelne Bereiche dieser umfangreichen Materie konzentriert, um für Sie mit unseren Spezialisierungen beratend und forensisch die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen. Wir haben uns vorwiegend auf folgende Gebiete spezialisiert:

  • Haftung für ärztliche Behandlungsfehler und Aufklärungsfehler 
  • Zivilrechtliche Haftung der Ärzte und Krankenhäuser
  • Strafrechtliche Haftung des verantwortlichen ärztlichen/nichtärztlichen Personals
  • Recht der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung inkl. der Pflegeversicherung
  • Vertragsarztrecht 
  • Ärztliches Berufsrecht
  • Ärztliches Vertrags- und Gesellschaftsrecht, insbesondere Gründung, Betrieb und Auseinandersetzung von Kooperationen
  • Praxisübergabe
  • Arzneimittel- und Medizinprodukterecht 

In Fragen des Medizinrechts beraten und vertreten Sie

Rechtsanwältin Dr. Gabriele Wemhöner (Fachanwältin für Medizinrecht, Fachanwältin für Versicherungsrecht)

Mietrecht

Wir beraten und vertreten Sie mit jahrzehntelanger Erfahrung im Bereich des privaten und gewerblichen Mietrechts. Zu unseren Mandanten zählen kleine, mittlere und große Unternehmen der kommunalen und privaten Wohnungswirtschaft, Hausverwaltungen sowie Privatpersonen.

Wir helfen frühzeitig bei der Gestaltung von Mietmodellen, z.B. bei größeren und kleineren Wohnanlagen, altersgerechtem Wohnen und Gewerbeimmobilien, wie etwa Büro- und Ärztehäusern. 


Zum Kernbereich unserer Tätigkeit gehört die Prüfung und Erstellung von Miet- und Pachtverträgen für die Wohn- und gewerbliche Nutzung sowie die Gestaltung von Makler- und Vertriebsvereinbarungen. Auch die rechtsichere Prüfung und Erstellung von Flächennutzungsverträgen für Windkraft- oder Photovoltaikanlagen können Sie uns anvertrauen.

Sollte es in der Mietzeit zu Problemen kommen, so beraten und vertreten wir Sie bei der Erstellung von Abmahnungen, Kündigungen und beim Forderungseinzug. Bei nicht hinnehmbaren Störungen des Mietverhältnisses erheben wir für Sie Zahlungs-, Unterlassungs- oder Räumungsklagen und setzen Urteile für Sie durch.

Im Fragen des Mietrechts beraten und vertreten Sie

Rechtsanwalt Colin Rapp (Fachanwalt für Arbeitsrecht)

Restrukturierung und Sanierung

Ein wesentlicher Kompetenzbereich unserer Mittelstandskanzlei ist die vertrauensvolle Zusammenarbeit und Begleitung unserer Mandanten in einer Krisensituation. Hierbei kann eine Krise viele Ursachen haben. Die ersten Warnzeichen richtig zu deuten ist eine anspruchsvolle Aufgabe, der wir uns mit Ihnen zusammen stellen. In Krisensituationen unterstützen und begleiten wir Sie bei Kritikgesprächen mit Ihrem Kreditinstitut, suchen nach Möglichkeiten der Verhinderung von Zwangsversteigerungen und begleiten Sie in allen rechtlichen Bereichen der Sanierung und Restrukturierung von Unternehmen mit dem Ziel der Vermeidung einer Insolvenz sowie etwaiger zivil- und strafrechtlichen Haftungsfolgen.

Sollte die Insolvenz bereits eingetreten sein, vertreten wir Ihre Interessen gegenüber dem Insolvenzverwalter, sowohl im Rahmen von Insolvenzanfechtungen, als auch als Gläubigervertreter im Gläubigerausschuss.

 

In Fragen der Restrukturierung und Sanierung beraten und vertreten Sie

 

Rechtsanwalt André Döttelbeck (Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht)
Rechtsanwalt Detlef Wagner (Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht)

Steuerrecht/Steuerberatung

Wir unterstützen und beraten sachkundig und erfahren in steuerrechtlichen Fragen. Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Begleitung von Unternehmensgründungen, -umstrukturierungen, -käufen und -verkäufen, einschließlich der damit einhergehenden Finanzierungsfragen. Bei Fragen der Unternehmensnachfolge und der steuerlich optimierten Testaments- und Vertragserrichtung sind wir für Sie gestaltend tätig.

In allen Fragen des Bilanzrechts, im Einkommensteuerrecht, im Umsatz- und Unternehmenssteuerrecht sowie bei der Immobilienbesteuerung können Sie sich uns aufgrund der interprofessionellen Zusammenarbeit von Rechtsanwälten und Steuerberatern anvertrauen.

Unser Angebot umfasst auch die Betreuung bei Betriebs- und Außenprüfungen. Sofern erforderlich vertreten wir Sie bei Auseinandersetzungen mit den Finanzbehörden oder vor den Finanzgerichten.

Und sollten Sie einmal in den Verdacht geraten, Sie hätten Ihre steuerlichen Verpflichtungen in strafrechtlich relevanter Weise nicht entsprochen, so verteidigen wir Sie in Steuerstrafverfahren energisch und mit dem erforderlichen Augenmaß, um das für Sie bestmögliche Ergebnis zu erreichen.

 

In Fragen des Steuerrechts beraten und vertreten Sie

Rechtsanwalt André Döttelbeck (Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht)
Steuerberater Frank Menningen

Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht, Strafrecht

Ein weiterer Kompetenzbereich der Kanzlei ist die Betreuung in wirtschaftsstrafrechtlichen, steuerstrafrechtlichen und allgemeinen strafrechtlichen / verkehrsrechtlichen Strafverfahren und Ordnungswidrigkeitsverfahren. Als mittelständische Kanzlei beraten wir Unternehmen sowie deren Inhaber und Leitungsorgane, Selbständige, Freiberufler und Privatpersonen in allen Fragen des Strafrechts. Viele mittelständische Unternehmen und deren Leitungsorgane, aber auch Privatpersonen können mit strafrechtlich relevanten Sachverhalten konfrontiert werden, sei es als Geschädigte oder als Betroffene eines Straf- bzw. Bußgeldverfahrens. Wir beraten unsere Mandanten sowohl präventiv als auch bei laufenden Straf- und Bußgeldverfahren. Wir begleiten unsere Mandanten im Rahmen der Verteidigung, wahren ihre Rechte als Geschädigte und setzen ihre Interessen effizient und professionell durch.

Als für Sie tätige mittelständische Kanzlei decken wir zudem das gesamte Spektrum der strafrechtlichen Compliance-Beratung ab. Um Ermittlungen von Anfang an zu vermeiden und Bußgeldrisiken präventiv zu minimieren, bewerten wir Geschäftsvorgänge und entwickeln hierzu Lösungen. Bei M&A-Transaktionen analysieren und bewerten wir die straf- und bußgeldrechtlichen Risiken, was zu einer Minimierung von Haftungsrisiken führt.

Sind also Vorwürfe erhoben worden, ein Steuervergehen oder eine Wirtschaftsstraftat begangen zu haben, wenden Sie sich vertrauensvoll an unsere Kompetenzträger. Wir werden sofort eine gemeinsame Strategie entwerfen. Hierbei arbeiten wir nahtlos mit Kompetenzträgern in steuerrechtlichen Fragen an unseren Standorten zusammen, die über langjährige Erfahrungen auch im Konzern- wie auch im Betriebsprüfungsbereich verfügen, wodurch eine kompetente interprofessionelle Zusammenarbeit gewährleistet wird.

In Fragen des Wirtschaftsstrafrechts und des Steuerstrafrechts berät und vertritt Sie
Rechtsanwalt André Döttelbeck (Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht)


In Fragen des allgemeinen Strafrechts beraten und vertreten Sie
Rechtsanwältin Anke Richter (Fachanwältin für Strafrecht)
Rechtsanwalt Dr. Burkhard Kipp (Fachanwalt für Verkehrsrecht und Familienrecht)
Rechtsanwältin Dr. Wemhöner (Fachanwältin für Medizinrecht und Versicherungsrecht)

Verkehrsrecht

Jeder von uns ist nahezu tagtäglich in irgendeiner Form Teilnehmer am Straßenverkehr, ob als Fußgänger, Autofahrer, Radfahrer oder Nutzer von öffentlichen Verkehrsmitteln.

Das Verkehrsrecht deckt sämtliche Rechtsnormen ab, die mit dem Straßenverkehr in Verbindung stehen. Die Besonderheit ist hierbei, dass sich das Verkehrsrecht aus verschiedenen Gesetzmäßigkeiten des öffentlichen Rechts, des Privatrechts und auch des Strafrechts zusammensetzt.

Im Verkehrszivilrecht sind insbesondere das Verkehrshaftungsrecht sowie das Verkehrsvertragsrecht von großer Bedeutung. Aber auch das im Zusammenhang stehende Versicherungsrecht, das Recht der Kraftfahrtversicherung, der Kaskoversicherung sowie der Personenversicherung.

Weiterhin deckt das Verkehrsrecht das Verkehrsstrafrecht und das Ordnungswidrigkeitenrecht, mit dem Recht der Fahrerlaubnis ab. Insbesondere bei Vorwürfen einer Straftat im Straßenverkehr stellt das deutsche Recht zahlreiche Besonderheiten dar, so dass jeder Einzelfall genauestens individuell geprüft werden muss, um ein Ergebnis zu erzielen.

Unsere Leistungen erfassen insbesondere:

  • Vertretung bei Verkehrsunfällen im In- und Ausland
  • Vertretung bei Personenschäden
  • Mängelrecht beim Autokauf von Gebraucht- und Neufahrzeugen
  • Reparaturverträge
  • Kfz-Leasing
  • Vertretung in Verkehrsstrafsachen
  • Vertretung in Ordungswidrigkeitenverfahren

 

In Fragen des Verkehrsrechts beraten und vertreten Sie

Rechtsanwalt Dr. Burkhard Kipp (Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Familienrecht)

Rechtsanwältin Anke Richter (Fachanwältin für Verkehrsrecht, Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Strafrecht)

Rechtsanwalt Colin Rapp (Fachanwalt für Arbeitsrecht)

Versicherungsrecht

Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrungen im versicherungsrechtlichen Sektor. Hier beraten und vertreten wir vor allem Versicherungsnehmer in allen Belangen, die mit den Versicherungsvertragsverhältnissen verknüpft sind. Wir setzen Ihre berechtigten Ansprüche aus Ihren Versicherungsverträgen gegenüber den Versicherern kompetent und effizient durch, beispielsweise in Form der Geltendmachung von Invaliditätsleistungen nach einem Unfallereignis gegen Ihre private Unfallversicherung. Zu unseren Schwerpunkten gehören insbesondere folgende Gebiete: 

  • Private Personenversicherungen:
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Krankenversicherung
  • Lebensversicherung
  • Unfallversicherung
  • Reiserücktrittversicherung
  • Rentenversicherung
  • Sachversicherungen:
  • Fahrzeugversicherung
  • Gebäudeversicherung
  • Hausratversicherung
  • Feuerversicherung
  • Einbruchdiebstahlversicherung
  • Reisegepäckversicherung
  • Bauwesenversicherung
  • Haftpflichtversicherungen:
  • Private und betriebliche Haftpflichtversicherung
  • Haftpflichtversicherung der freien Berufe
  • Produkthaftpflicht
  • Rechtsschutzversicherung
  • Kreditversicherung

 

In Fragen des Versicherungsrechts berät und vertritt Sie

Rechtsanwältin Dr. Gabriele Wemhöner (Fachanwältin für Versicherungsrecht, Fachanwältin für Medizinrecht)
Rechtsanwalt Colin Rapp (Fachanwalt für Arbeitsrecht)

Vertragsrecht

Das gesamte private, berufliche und wirtschaftliche Leben ist geprägt von vertraglichen Beziehungen. Diese gilt es sorgfältig zu gestalten und die Einhaltung der vereinbarten Regelungen zu gewährleisten. Aufgrund der Vielzahl rechtlicher Fragestellungen und den formellen gesetzlichen Voraussetzungen ist eine frühzeitige rechtliche Hilfestellung bei der Vertragsgestaltung sowie der Vertragsabwicklung geboten.


Im Bereich des Vertragsrechts sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner. Unsere Erfahrung liegt in der vorgerichtlichen Beratung und in der gerichtlichen Vertretung der Vertragsparteien. Seit Jahren stehen wir Entscheidern in diversen Wirtschaftszweigen als ständige Vertragsanwälte eng und vertrauensvoll zur
Seite.


Im Vertragsrecht sind wir insbesondere in folgenden Teilbereichen tätig:

  • AGB
  • Anfechtung
  • Einkauf
  • Forderungseinzug
  • Garantie
  • Gewährleistung
  • Handelsrecht
  • Kaufpreis
  • Kaufverträge
  • Leasingverträge
  • Mängel
  • Rücktritt
  • Schadensersatz
  • Vergütung 
  • Vertragsgestaltung
  • Vertriebsrecht
  • Werklohn
  • Werkverträge
  • Widerruf

Im Vertragsrecht beraten und vertreten Sie
Rechtsanwalt André Döttelbeck (Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht)
Rechtsanwalt Andreas Rüter (Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht)
Rechtsanwalt Detlef Wagner (Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht)

Wirtschaftsrecht und Compliance

Das Wirtschaftsrecht gehört zu unseren Kernkompetenzen. Es umfasst viele für Unternehmen wichtige Rechtsgebiete. Eine Tätigkeit in diesem Gebiet setzt Erfahrung und Übersicht voraus. Wir behalten mit Ihnen und für Sie die Übersicht, sei es bei der Gründung und dem Kauf bzw. Verkauf von Unternehmen und Beteiligungen, bei der Prüfung und Erstellung von AGB und Vertragswerken, bei der Unternehmensgestaltung sowie der Entwicklung und Durchführung von Projekten. Hierzu gehören auch die Beratung und Prozessführung in allgemeinen Zivilsachen, im Gesellschaftsrecht, im Handelsrecht und im gewerblichen Rechtsschutz.

Wir bearbeiten Ihren Forderungseinzug im In- und Ausland einschließlich der Vollstreckung, um Ihren wirtschaftlichen Erfolg zu sichern.

Unter Compliance versteht man die Einhaltung von Leitlinien und Gesetzen innerhalb eines Unternehmens. Compliance ist dabei Teil der sogenannten Corporate Governance – also der Grundsätze ordnungsgemäßer Unternehmensführung.

Wir helfen Ihnen Compliance-Regeln aufzustellen, um negative Folgen durch gesetzeswidriges, insbesondere strafbares Verhalten von Mitarbeitern für Ihr Unternehmen zu verhindern. Die Vermeidung einer Haftung und eines negativen Images in der Öffentlichkeit steht dabei im Mittelpunkt unserer Tätigkeit. Die erforderlichen Verhaltensregeln integrieren wir für Sie in Geschäftsordnung, Gesellschaftsvertrag, Arbeitsverträgen und Betriebsvereinbarungen. Natürlich erstellen wir mit Ihnen und für Sie auch einen speziellen Compliance-Kodex.

Aufgrund der zahlreichen Berührungspunkte mit rechtlichen Fragen überwacht die Einhaltung von Compliance in Unternehmen oder anderen Organisationen oft ein Rechtsanwalt als Compliance-Beauftragter (Compliance Officer). Für einen im Unternehmen angestellten Juristen, der gleichzeitig Syndikus des Unternehmens ist, bedeutet die Compliance-Aufgabe eine erhebliche Verantwortung. Mit ihr gehen ein hohes Haftungsrisiko und auch die Gefahr einer Strafbarkeit einher. Erfährt der intern angestellte Compliance-Beauftragte von einer Straftat, muss er diese verhindern. Ansonsten macht er sich aufgrund seiner Garantenstellung der konkreten Straftat durch Unterlassen schuldig. Die Compliance-Aufgabe kann dabei in ein Spannungsfeld mit der rechtsberatenden Aufgabe zugunsten der Unternehmensleitung geraten. Im Übrigen beschränkt sich Compliance nicht nur auf die Überwachung. Zu den Aufgaben gehört insbesondere die Sensibilisierung der Mitarbeiter für rechtmäßiges Verhalten durch Schulungen und persönliche Gespräche. Sofern Ihr Unternehmen diesen Weg wählt, beraten wir die Unternehmensleitung und Compliance-Beauftragte, um diese Aufgaben ordnungsgemäß zu erfüllen.

Selbstverständlich bieten wir Ihnen aber auch die Übernahme der externen Compliance an. In diesem Fall übernehmen wir für Sie die Entwicklung eines Regel- und Wertesystems, einer tragfähigen Organisationsstruktur und funktionaler Kontrollmechanismen. Wir tragen für die Einhaltung der Regeln und Werte Ihres Unternehmens Sorge und stehen in unmittelbarer Kommunikation mit der Unternehmensleitung und den Mitarbeitern, denen wir Richtlinien an die Hand geben. Mögliche interne Konfliktsituationen werden hierdurch weitestgehend vermieden.

 

 

Im Wirtschaftsrecht und der Compliance beraten und vertreten Sie

Rechtsanwalt André Döttelbeck (Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht) 

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